Mietrecht bei tot
Meine Mutter ist vor ein paar Wochen verstorben. Ich habe nun die Wohnung gekündigt, in der sie 50 Jahre lang gewohnt hat.
Nun stellt der Vermieter folgende Forderungen:
Forderungen des Vermieters
- Modernisierung der Wohnung Aufgrund des veralteten technischen Zustands der Wohnung sei vor einer Neuvermietung eine umfangreiche Modernisierung notwendig. Der Vermieter macht von seinem Recht Gebrauch, die Ausführung der Schönheitsreparaturen durch uns abzulehnen. Stattdessen fordert er eine entsprechende finanzielle Abgeltung.
Frage: Kann man nach 50 Jahren verlangen, dass alle Schönheitsreparaturen gezahlt werden? Es gibt kein Übergabeprotokoll, wir können also den ursprünglichen Zustand nicht belegen. Die Wohnung wurde in dieser Zeit auch dreimal verkauft.
- Entfernung von Einbauten und Bodenbelägen Es sollen alle Einbauten, Wand- und Deckenverkleidungen, Bodenbeläge etc. entfernt werden, auch auf dem Dachboden und im Keller. Die von uns eingebrachte Heizung soll entfernt werden, das vorhandene Rohrsystem kann voraussichtlich bleiben.
Zunächst behauptete der Vermieter, meine Mutter sei Erst-Mieterin gewesen, was wir widerlegen konnten. Die Wohnung hatte einen ausgebauten Dachboden sowie einen ausgebauten Keller, wovon nichts im Mietvertrag steht. Die Heizung wurde in Absprache mit den vorigen Mieter von Öl auf Gas gewechselt und ist ca 10 Jahre alt. Die Kosten hierfür wurden von meiner Mutter übernommen, es gab aber eine mündliche Absprache das dies in Ordnung sei.
Frage: Darf der Vermieter dies jetzt von uns verlangen?
Ich bin etwas ratlos, wie wir jetzt verfahren sollen. Der Mietvertrag ist ziemlich kurz und umfasst nur eine Seite.
Habt ihr einen Rat, wie wir am besten vorgehen können?