Parken vor Ladesäule ohne Parkverbotsschild
Hi,
vor ein paar Wochen habe ich in Hannover auf einem Parkplatz geparkt der als e-Parkplatz gedacht ist. Ich habe die Ladesäulen zwar gesehen und nach Parkverbotsschildern oder Markierungen auf dem Boden geschaut. Aber es war keins vorhanden, deshalb habe ich dort geparkt. 2 Wochen später habe ich ein Verwahrungsbescheit bekommen, wegen Parken auf "Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Zeichen 314) mit Zusatzzeichen. §42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG: 55a BKat)". Ich habe dann das Beweisfoto angefordert und es ist nur die Ladesäule und mein Auto zu sehen. Zusätzlich ist noch per Hand auf das Foto geschrieben "Ladesäule" mit einem Pfeil auf diese. Am Tag wo ich den Bescheid bekommen habe, war ich nochmal an dem Parkplatz und habe ein Foto gemacht. Zu dem Zeitpunkt war kein Parkverbotsschild angebracht. Allerdings eine war ein Verbotsschild ausgedruckt an die Ladesäulen angebracht. 3 Tage später wäre dieser Ausdruck nicht mehr da. Eine Woche danach ist jetzt das Parkverbotsschild angebracht.
Meine Fragen wären jetzt: - Was muss auf einem Beweisfoto zu sehen sein? Muss das Parkverbotsschild, neben meinem Kennzeichen auch sichtbar sein? - Darf ich auf Parkplätze die sichtbare Ladesäulen haben nicht parken, auch wenn kein Schild vorhanden ist?
VG