Mietvertrag und Kündigung zeitgleich

Mich würde mal eure Einschätzung interessieren. Das Mietrecht sieht ja meist nur einseitige Willenserklärung und -durchsetzung vor. Da kam mir aber eine Gruppe unter, zwei Familien die befreundet zusammen ein Haus bewohnen. Den Eltern der Familie A gehört das Haus, die Eltern wollen verkaufen aber ihre Kinder können sich das nicht leisten. Die Familie B jedoch schon. Diese wird das Haus nun kaufen und dadurch Vermieter ihrer Freunde werden. Nun kommt dazu, dass die Familie A in einem Jahr sowieso auswandern will. Jetzt kamen die zu mir und fragten, wie sich sowas rechtlich am besten regeln lasse, sodass beide Parteien in der Zukunft geschützt sind, falls es zu einem Zerwürfnis käme. Familie A will die Garantie haben, noch ein Jahr dort wohnen zu können. Familie B will kein Haus mit unbefristetem Mietvertrag kaufen. §575 gefällt Familie B verständlicherweise nicht. §549 taugt nicht, weil beide den Wohnsitz vorerst dort halten wollen.

Mein Ratschlag: Der jetzige Mietvertrag wird mit den jetzigen Eigentümern einvernehmlich aufgehoben zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. So steht das Objekt im Kaufvertrag frei von Rechten und Pflichten. Gleichzeitig schließen Familie A und Familie B einen neuen Mietvertrag, der zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs beginnt und Familie A unterschreibt dazu auch gleichzeitig eine Kündigung zum gewünschten Auszugszeitpunkt in einem Jahr. Das erschien mir nach einigem Hin und Her die einzige Lösung, die beiden Seiten eine Versicherung für die gegenwärtig gewünschte Lösung bringt, ohne einer Seite einen Nachteil entstehen zu lassen.