Wird die Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk wie z.B. der bayerischen Ärzteversorgung steuerlich bezuschusst wie die gesetzliche Rente?

Wenn wir über Zuschüssen aus dem Haushalt für die Rente sprechen, betrifft das auch berufsständische Versorgungswerke wie z.B. die bayerischen Ärzteversorgung oder sind die "autark"?