Die Krankenversicherung der Rentner ist unsozial
Wer 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung verbracht hat, tritt in die Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherter ein. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Der große Unterschied der Pflichtversicherung ist, dass die KdR nur die gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen zur Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags berücksichtigt, jedoch NICHT Mieteinnahmen, Zinsen/Dividenden oder Kapitalerträge (also das was reiche Rentner mutmaßlich besitzen).
In einem Szenario, in dem es jemand geschafft hat per regelmäßiger Investition ein Vermögen anzusparen, zahlt relativ zum Gesamteinkommen erheblich weniger als jemand der “nur” Rente bezieht. Das ist unsozial.
Ein Rechenbeispiel:
Anton R hat mit 67 Jahren ein Vermögen von 1.5M angehäuft (sei es durch Immobilien, ETF Sparplan oder Crypto). Er schüttet sich selbst jedes Jahr 4% aus (60000 EUR), wovon die Hälfte Kapitalerträge sind (30000)
Er bekommt Rente in Höhe von 2000 EUR monatlich oder 24000 EUR pro Jahr. Gesamteinkünfte also 54000 EUR
Anton zahlt für die Krankenversicherung 7.3% + 1.25% Zusatzbeitrag jedoch NUR auf die Rente i.H.v 24000 EUR, gesamt also 2052 EUR jährlich. Dies Entspricht 3.8% des zu versteuernden Gesamteinkommens von 54000 (Rente plus Kapitalerträge), oder gar nur 2.4% des Gesamteinkommens von Rente und Gesamtausschüttung i.h.V. 84000 EUR.
Im Vergleich dazu, die Rentnerin, die nur 1500 EUR Rente pro Monat bezieht (18000 EUR jährlich), zahlt 7.3% + 1.25% Zusatzbeitrag auf 1500 EUR, also 128.25 pro Monat, oder 1539 EUR im Jahr. Prozentual ist das eine Belastung von 8.55%!
Der reiche Rentner zahlt nur 2.4% seines Einkommens an Krankenversicherung, die nicht reiche Rentnerin jedoch 8.55%!
(Der Vollständigkeit halber: Nur wer freiwillig versichert (nicht pflichtversichert) in der KvR ist, muss auch - fairerweise - Kapitalerträge und Mieten mit 14% plus Zusatzbeitrag, also ca 16.5% für die Krankenversicherung abdrücken - bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
Warum muss der begüterte Rentner prozentual viel weniger für die Krankenkasse zahlen als die nicht begüterte Rentnerin?